Die digitale Transformation der Gesellschaft und der Wirtschaft schreitet mit steigender Geschwindigkeit voran. Dies zwingt auch die öffentliche Verwaltung auf allen drei Staatsebenen aktiv zu werden. Bestehende analoge Interaktionen mit den Bürger:innen und Unternehmen müssen überdenkt werden, um mehr Effizienz zu ermöglichen.

Eine Analyse der eBaugesuche

Im Rahmen der Umsetzung der digitalen Transformation hat der Kanton Zürich beschlossen, eine elektronische Plattform für Baugesuche zu konzipieren und umzusetzen. Das baurechtliche Bewilligungsverfahren soll dadurch einfacher und vor allem effizienter abgewickelt werden. Seit Anfang 2020 können interessierte Gemeinden des Kantons Zürich ihren Bürger:innen den Dienst einer elektronischen Baueingabe anbieten.

Ist die elektronische Plattform für Baugesuche wirklich effizienter?

In einer Studie wurde untersucht, ob elektronisch erfasste Baugesuche, im Gegensatz zu Baugesuchen, welche über den Schalter abgegeben wurden, eine verkürzte Bearbeitungsdauer in Bezug auf das baurechtliche Bewilligungsverfahren aufweisen.

Die Studie basiert auf 54 Verfahren der Stadt Wädenswil im Kanton Zürich. Untersucht wurde der Zeitraum 2021-2022 (siehe Tabelle 1). Es wurden dabei Paare von ähnlichen Verfahren gebildet, wobei eines analog das andere elektronisch eingereicht wurde. Zudem wurden diese Paare den drei Verfahrensarten Anzeigeverfahren, ordentliches Verfahren (ODV) ohne Kanton und ODV mit Kanton zugeordnet.

VerfahrensartFälleAnalog vs.digitalDurchschnittliche Bearbeitungstage
Anzeigeverfahren10eBaugesuch52
 10analog32
ODV ohne Kanton10eBaugesuch91
 10analog98
ODV mit Kanton7eBaugesuch140
 7analog142
Tabelle 1: Durchschnittliche Bearbeitungstage der Bewilligungsverfahren

Es fällt auf, dass die Anzahl der benötigten Bearbeitungstage grundsätzlich davon abhängig ist, ob ein Baugesuch an die kantonalen Fachstellen überwiesen werden muss oder nicht. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da mit dem Einbezug einer zusätzlichen Bewilligungsbehörde grundsätzlich auch die Bearbeitungsdauer steigen wird.

Die Auswertung zeigt jedoch, dass die Anzahl der Tage erheblich steigt, wenn die kantonalen Fachstellen involviert waren.

Die Gegenüberstellung zeigt zudem, dass die Bearbeitungsdauer bei elektronisch erfassten Baugesuchen nur dann leicht verkürzt ausfiel, wenn die Baugesuche im ordentlichen Verfahren abgewickelt wurden. Sobald die Baugesuche im Anzeigeverfahren abgewickelt wurden, weisen diese eine deutlich längere Bearbeitungsdauer auf als bei Baugesuchen, welche am Schalter eingereicht wurden.

Nachfolgeprojekt eBaugesucheZH-Volldigital

Mit dem genehmigten Nachfolgeprojekt „eBaugesucheZH-Volldigital“ werden die technische Unterstützung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Abwicklung der Baugesuche ausgeweitet beziehungsweise neu geschaffen.

Vieles deutet darauf hin, dass die geplanten Massnahmen die Akzeptanz, Bedienerfreundlichkeit und Effizienz verbessern. Mit dem Wegfall der physischen Baudossiers ergeben sich für Bauherrschaften und Verwaltungen klare Vereinfachungen.

Trotz dieser Weiterentwicklungen bleibt das baurechtliche Bewilligungsverfahren in seiner ursprünglichen Form bestehen und durch die elektronische Version ergänzt. Dies entspricht nicht dem Grundgedanken einer ganzheitlichen digitalen Transformation, wo der gesamte Prozess und sämtliche involvierten Organisationseinheiten zur Disposition stehen.

Es stellt sich die Frage, ob man das Potenzial neuer Technologien nicht besser dazu nutzen könnte, dass baurechtliche Bewilligungsverfahren neu zu konzipieren. So liesse sich mehr Effizienz durch die digitale Transformation erzielen.

Autoren: Jan Meyer, Stadt Wädenswil, Dr. Achim Lang, ZHAW

PS: Wie man die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung erfolgreich gestalten kann, wird in diesem Beitrag erläutert.

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